Von der elektronischen Medikationsliste (eML) in die elektronische Patientenakte (ePA). Alle Medikamente, die Ärzte ihren Patienten nach Anlegen der ePA verschreiben und von der Apotheke abgegeben werden fließen automatisch vom eRezept-Server, auf dem die Rezepte liegen, in die ePA des Patienten ein.

Medikationsliste

Die Medikationsliste enthält vornehmlich verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Denn nur diese müssen momentan per eRezept verordnet werden. Ausnahme: Verordnungen bei Haus- und Pflegeheimbesuchen sind weiterhin auf Papier. Möglich, aber nicht verpflichtend sind eRezepte außerdem für OTC-Präparate, für Privatverordnungen oder Verordnungen auf dem grünen Rezept.

Andere Medikamente wie Betäubungsmittel (BtM-Rezepte) werden vorerst weiterhin auf dem Papier verordnet und fließen folglich nicht in die Medikationsliste.

Überblick Medikation

Die Medikationsliste soll Ärzten und Psychotherapeuten einen möglichst genauen Überblick zur Medikation eines Patienten geben. Dazu sind bestimmte Informationen wie Handelsname, Wirkstoff, Wirkstärke, Form und Dosierung oder auch das Datum der Verordnung sowie der Name der Praxis und des verordnenden Arztes nötig.

Patienten, die keine Medikationsliste in der ePA haben möchten, etwa aufgrund von Einträgen, die Rückschlüsse auf potenziell stigmatisierende Erkrankungen zulassen, haben zwei Möglichkeiten: Sie können der eML widersprechen. Dann fließen keine Verordnungsdaten in die ePA, und eine schon vorhandene Medikationsliste wird gelöscht. Oder: Sie verbergen die Medikationsliste. Dann bleibt sie in der ePA, aber nur der Patient kann sie sehen.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 10. Dezember 2024Kategorien: DigitalSchlagwörter: ,

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