Das Bundesgesundheitsministerium hat jetzt mitgeteilt, dass Ärzte und Psychotherapeuten die elektronische Patientenakte (ePA) ab 29. April freiwillig nutzen können, sobald sie das ePA-Modul für das Praxisverwaltungssystem erhalten und installiert haben. Ab 1. Oktober 2025 ist die Nutzung für alle verpflichtend.

Mit dem Soft-Start kommt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einer Forderung der KBV nach, die ePA erst dann verpflichtend einzuführen, wenn die Technik in den Praxen funktioniert. Die Nutzbarkeit der ePA hänge dabei stark von den jeweilig eingesetzten Systemen ab.

Rollout der PVS-Module

Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) werden ihre ePA-Module ab 29. April nach und nach ausrollen. Einige Praxen werden die ePA sofort nutzen können. In anderen Fällen muss das Modul noch installiert, freigeschaltet oder erst bereitgestellt werden.

Ausnahmen für Kinder

Die KBV hat erreicht, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht verpflichtet sind, bei unter 15-Jährigen Daten in die ePA zu übermitteln, sofern erhebliche therapeutische Gründe entgegenstehen.

Gleiches gilt, soweit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen und die Befüllung der ePA den wirksamen Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Frage stellen würde. Ärzte und Psychotherapeuten, die von diesem Recht Gebrauch machen, halten dies in ihrer Behandlungsdokumentation fest.

Starterpaket für Praxen

Die KBV wird den Praxen bis Ende des Monats ein Starterpaket mit umfassenden Informationsmaterialien bereitstellen.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 17. April 2025Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

Weitere Artikel

Newsletter

TOP-News

Anzeige

Vivabini Frauenblog – Hilfreiches, Schönes und Außergewöhnliches

Banner Vivabini

Mediadaten MFA-heute.de 2025

Ambulante Psychotherapie

Möglichkeiten der ambulanten Psychotherapie.
Quelle: © KBV, Bild: © KBV/116117.de

Stellenmarkt MFA

Video ärztliche Honorarabrechnung

MFA-youtube-Video_KBV_300

KBV erklärt bildlich ärztliche Honorarberechnung in 300 Sekunden. Quelle: © KBV