Die Bundesregierung will Online-Verschreibungen und den Onlineversand von Medizinal-Cannabis unterbinden. Hintergrund der aktuellen Gesetzesinitiative ist die Praxis zahlreicher Online-Anbieter, die Medizinal-Cannabis häufig ausschließlich auf Privatrezept verschreiben, und das ohne persönlichen Arztkontakt. Diese Plattformen werben offensiv und ermöglichen so eine Rezeptausstellung ohne die notwendige ärztliche Prüfung vor Ort.

Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die Pläne der Bundesregierung. BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt erklärt: „Seit der Herausnahme von Medizinal-Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz ist die Einfuhrmenge von Cannabisblüten sprunghaft angestiegen. Eine gesetzliche Korrektur ist deshalb erforderlich. Noch konsequenter wäre es, Medizinal-Cannabis wieder dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen.“

Ärztliche Aufklärung

„Die psychoaktive Wirkung von Cannabis, das Risiko von Missbrauch und Abhängigkeit sowie die fehlende Zulassung für konkrete Anwendungsgebiete verlangen eine individuelle, sorgfältige ärztliche Aufklärung und Begleitung – die nur im persönlichen Gespräch möglich ist.“, so der BÄK-Präsident.

Kernforderung der BÄK

Trotz der begrüßenswerten Fortschritte bleibt die Bundesärztekammer bei ihrer Kernforderung: „Die Herausnahme von Medizinal-Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz war ein Fehler. Cannabis erfüllt nach wie vor die Kriterien eines Betäubungsmittels. Eine Rückführung in das Betäubungsmittelgesetz und die erneute Verschreibung auf BtM-Rezepten sind unerlässlich, um die Therapiesicherheit zu erhöhen und Missbrauch, insbesondere durch Fernverschreibungen, effektiv zu verhindern“, so Reinhardt abschließend.

Quelle: PI BÄK

Veröffentlicht am: 16. Juli 2025Kategorien: Gesundheitspolitik

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