Viele Praxen haben den Vermittlungscode bislang über die Webanwendung „116117 Terminservice für Praxen“ erstellt und als Etikett auf die Überweisung geklebt. Dies ist nun nicht mehr nötig. Die Vermittlungscodes für die 116117 können jetzt direkt in der Praxissoftware erstellt und auf eine Überweisung gedruckt werden.

Neu ist auch, dass mit den Codes Informationen zur Überweisung an die Terminservicestellen übermittelt werden, sodass Termine noch passgenauer vergeben werden können. Softwarehersteller sind verpflichtet, die neuen Funktionen seit 1. Oktober anzubieten.

Eine Terminbuchung ohne Code ist nur bei Haus- und Kinderärzten, Augenärzten und Gynäkologen möglich. Auch für ein psychotherapeutisches Erstgespräch benötigen Patienten keinen Vermittlungscode.

Für alle, die den Service nicht nutzen wollen, besteht weiterhin die Möglichkeit, Vermittlungscodes über die Webanwendung „116117 Terminservice für Praxen“ zu drucken und auf das Muster 6 oder PTV 11 aufzukleben.

Informationen für Praxen zur Bereitstellung und Buchung der Termine sowie zur Vergütung und Abrechnung erhalten Sie hier

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 21. Oktober 2025Kategorien: ManagementSchlagwörter:

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