Ab dem 1. Januar 2026 erfolgt die ärztliche Bescheinigung einer Fehlgeburt auf dem geänderten Formular 9. Dieses wird bislang nur bei Frühgeburten oder einer Behinderung des Kindes verwendet.

Das aktuelle Formular 9 ist nur noch bis 31. Dezember 2025 gültig. Praxen sollten daher rechtzeitig neue Vordrucke bestellen.

Übergangsbescheinigung

Seit 1. Juni 2025 haben Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Zum Nachweis der Fehlgeburt gegenüber den Krankenkassen und auch gegenüber den Arbeitgebern zur Durchsetzung des Beschäftigungsverbotes hatten die KBV und der GKV-Spitzenverband eine Übergangsbescheinigung vereinbart.

Diese wird zum 1. Januar durch das Formular 9 abgelöst, das entsprechend angepasst wurde. Es heißt nun „Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung des Kindes“.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 27. Oktober 2025Kategorien: ManagementSchlagwörter:

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