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Der Bundestag stärkt den Jugendschutz mit dem Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). Damit reagiert er auf die wachsende Gefährdung junger Menschen durch frei verfügbare Industriechemikalien wie Lachgas, GBL und BDO, die in den vergangenen Jahren zunehmend zu Rauschzwecken oder als sogenannte K.o.-Tropfen missbraucht wurden.
„Mit dem neuen Gesetz untersagen wir den Verkauf von Lachgas an Minderjährige, verbieten den Vertrieb über Automaten und den Onlinehandel und passen die zulässige Füllmenge der Kartuschen aus produktionstechnischen Gründen an. Zugleich bleibt die legale Nutzung in Medizin, Forschung und Industrie ausdrücklich möglich“, sagt Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher.
Gesundheitsorganisationen, Beratungsstellen und Elternvertretungen haben immer wieder auf die enormen Risiken besonders für Jugendliche und junge Erwachsene hingewiesen und klare gesetzliche Regeln eingefordert. Der unkontrollierte Verkauf über Automaten und Onlineplattformen sowie fehlende Altersbeschränkungen haben gezeigt, wie dringend eine umfassende Regulierung notwendig war.
Quelle: ots / PI SPD-Bundestagsfraktion




