Voraussichtlich ab Februar 2026 wird sich der Leistungsanspruch auf Schutzimpfungen gegen Meningokokken-Erkrankungen und Herpes zoster (Gürtelrose) ändern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktualisierten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen.

STIKO

Zum Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen sieht die STIKO nun eine Impfung für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren vor, während die Impfung für Kleinkinder entfällt.

Die Impfung gegen Gürtelrose wird anders als bisher für Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko bereits ab 18 Jahren empfohlen. Zudem hat die STIKO präzisiert, in welchen Fällen von einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung durch eine Gürtelrose auszugehen ist.

Bundesanzeiger

Die Beschlüsse des G-BA zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie werden nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und treten nach einer Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Schutzimpfungs-Richtlinie: Meningokokken

Schutzimpfungs-Richtlinie: Herpes zoster

Quelle: PI G-BA

Veröffentlicht am: 20. Dezember 2025Kategorien: ArzneimittelSchlagwörter: ,

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