Derzeit wird in Deutschland über die Abschaffung der Minijobs diskutiert. Die Abschaffung würde jedoch nach Berechnungen des Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) bei etwa vier Millionen betroffenen Minijobbern Zusatzeinnahmen der Sozialversicherungen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 zulasten der Nettoeinkommen der Betroffenen bedeuten.

Zudem würde laut den Finanzwissenschaftlern eine Überführung in Vollzeitverträge in Form sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung viele Arbeitsplätze bedrohen.

Übergangszeitraum

Die Experten plädieren vor dem Hintergrund nicht real einschätzbarer Folgen daher für einen Übergangszeitraum durch die Politik, in dem sich die Betroffenen nach und nach an die neuen Rahmenbedingungen anpassen könnten.

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt ab dem 1. Januar monatlich 603 Euro beziehungsweise 7.236 Euro je Jahr. Bis zu diesem Betrag kann das Gehalt des Arbeitnehmers steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, während der Arbeitgeber Pauschalabgaben leistet.

Die Bewertung zur Abschaffung der Minijobs des IWH finden Sie hier

Quelle: pte

Veröffentlicht am: 24. Februar 2026Kategorien: Job-NewsSchlagwörter:

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