Der Bundesrat entscheidet am 27. März 2026 über einen von Schleswig-Holstein eingebrachten Antrag zur strengeren Regulierung zuckergesüßter Getränke und des Verkaufs von Energy-Drinks an Minderjährige. Gefordert wird ein Mindestalter von 16 Jahren für Energy Drinks.

Einführung einer „Zuckersteuer“

Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) bewertet den Vorstoß als wichtigen Ansatz zur Eindämmung chronischer Erkrankungen. Deutschlands größte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft unterstützt damit zugleich den Appell, mit dem die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten, der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie foodwatch für die Einführung einer „Zuckersteuer“ werben. Aus Sicht der Internistinnen und Internisten ist eine Herstellerabgabe auf stark gesüßte Getränke eine wirksame Präventionsmaßnahme.

Eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe setzt aus Sicht der DGIM gezielte setzt Anreize zur Reduktion des Zuckergehaltes in den Produkten. „Da freiwillige Selbstverpflichtungen bislang nicht ausgereicht haben, halten wir den Versuch für legitim, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen“, so Professor Dr. med. Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM.

Quelle: News DGIM

Veröffentlicht am: 26. März 2026Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter:

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