Foto: AOK/hfr
Für Arztpraxen in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe können die Verordnungen für Krankenbeförderungen (eVO) für Versicherte der AOK NordWest jetzt auch elektronisch übermittelt werden. Die bisher von den Ärztinnen und Ärzten auf dem „Muster 4“ verordneten Krankenbeförderungen wie für Taxis, Mietwagen oder Krankentransportwagen werden aus dem Praxisverwaltungssystem direkt per Mausklick digital an die AOK NordWest zur schnellen, tagesaktuellen Genehmigung übermittelt.
Technische Voraussetzung
Voraussetzung für den elektronischen Versand der Verordnung ist eine Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) und dem darauf basierenden KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen).
Die AOK NordWest kooperiert hier mit CompuGroup Medical (CGM), dem Marktführer für Praxisverwaltungssysteme, und dem Softwarehersteller gevko GmbH.
Beschleunigtes Genehmigungsverfahren
Die AOK NordWest führt als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland die eVO ein. Für AOK-NordWest-Vorstandsvorsitzenden Tom Ackermann bietet die Einführung für alle Seiten erhebliche Vorteile. So müssen Patienten keine Papierunterlagen mehr an die Krankenkasse schicken. Das Genehmigungsverfahren wird beschleunigt, die Prozesse in der Arztpraxis und auch bei AOK-NordWest selbst werden erheblich vereinfacht. Das spart Zeit und Übermittlungskosten für alle Beteiligten, so der AOK-Chef weiter.
Quelle: PI AOK NordWest, 15.9.2022