In der gesamten Gesundheitsversorgung soll das Fax schrittweise, flächendeckend durch das elektronische und sichere KIM-Verfahren ersetzt werden. Hintergrund sind in erster Linie Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.

Referentenentwurf

Der Referentenentwurf des Digitalgesetzes des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sieht vor, dass der E-Mail-Dienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) Standard für die medizinische Kommunikation im Gesundheitswesen werden soll.

Ziel sei ein einheitlicher Kommunikationsweg zwischen beispielweise Praxen, Krankenhäusern, Apotheken, Medizinischem Dienst, Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Einrichtungen.

KIM-Nutzung

Voraussetzung für die Nutzung von KIM ist ein KIM-Dienst sowie ein entsprechend angebundenes Praxisverwaltungssystem. KIM-Adressen sind in der Regel mit dem Praxisausweis (SMC-B) verbunden. Gerade für große Versorgungseinheiten können weitere KIM-Adressen sowie individuelle KIM-Adressen (Verschlüsselung über den Heilberufeausweis) eingerichtet und registriert werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet mit kv.dox Ärzten, Psychotherapeuten und Kassenärztlichen Vereinigungen einen eigenen KIM-Dienst an. Laut KBV passt kv.dox zu allen Praxisverwaltungssystemen und allen eHealth-Konnektoren.

Ausführliche Infos hat die KBV auf ihrer Themenseite zum E-Mail-Dienst KIM zusammengefasst: www.kbv.de

Der Verzeichnisdienst der gematik (VZD) enthält alle KIM-Adressen von Praxen, Ärzten und Psychotherapeuten, aber auch von Apotheken, Pflegeheimen, Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen.

Die gematik gibt auf ihrer Website ausführliche Infos zum Einrichten von KIM und hat häufig gestellte Fragen in FAQ zusammengefasst: www.gematik.de

Quelle: vmf-online.de

Veröffentlicht am: 30. Juni 2026Kategorien: ManagementSchlagwörter: ,

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