Ärzte und Psychotherapeuten sind dazu aufgefordert, ihre Angaben zur Barrierefreiheit zu aktualisieren. Grundlage bildet ein neuer Katalog mit bundesweit einheitlichen Kriterien.

Interaktiver Fragebogen

Um Praxen bei den Angaben zur Barrierefreiheit zu unterstützen, stellt die KBV eine Webanwendung zur Verfügung. Ein interaktiver Fragebogen führt schnell und übersichtlich durch die verschiedenen Aspekte der Barrierefreiheit von Praxen. Die angegebenen Informationen erscheinen automatisch in den Arzt- und Psychotherapeutensuchen. Die meisten Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bieten ihren Mitgliedern die Webanwendung bereits an, sodass die große Mehrheit der Praxen den Fragebogen jetzt ausfüllen kann.

Kriterien

Den Kriterienkatalog hat die KBV gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit erstellt, um eine bundesweit einheitliche Darstellung dieser Informationen zu ermöglichen.

Er umfasst Anforderungen für Menschen mit unterschiedlichen körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen, ob beispielsweise beim Sehen, Hören oder in der Mobilität. Hintergrund ist eine gesetzliche Vorgabe, die die KVen verpflichtet, Informationen zur Barrierefreiheit von Arzt- und Psychotherapiepraxen online bereitzustellen.

Mehr als 1.200 Praxen haben bereits Angaben zur Barrierefreiheit gemacht. Damit die Arzt- und Psychotherapeutensuche einen bundesweiten Überblick ermöglicht, sollten möglichst alle Praxen an der Online-Befragung teilnehmen.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Themenseite der KBV Barrierefreiheit

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 21. April 2026Kategorien: ManagementSchlagwörter:

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