Trotz großer Proteste der Ärzteschaft hat der Bundestag die Abschaffung der Neupatientenregelung ab 1. Januar 2023 beschlossen. Es sollen zwar die Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung erhöht werden, doch wird die Finanzlücke damit nicht ausgeglichen, kritisiert denn auch Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender.

Neue Regelung

Nach der neuen gesetzlichen Regelung sollen Ärzte für Patienten, die über die Terminservicestellen (TSS) vermittelt werden, abhängig von der Schnelligkeit der Vermittlung Zuschläge von 100, 80 beziehungsweise 40 Prozent zur Versicherten- und Grundpauschale erhalten.

Fachärzte können die Zuschläge (mit Ausnahmen des Zuschlags im Akutfall) auch dann abrechnen, wenn der Termin durch einen Hausarzt vermittelt wurde. Die Behandlung wird weiterhin extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet. Hausärzte erhalten für die Terminvermittlung statt zehn künftig 15 Euro.

Die positive Wirkung der Neupatientenregelung ist unbestritten: Im ersten Quartal 2022 war die Zahl der Neupatientenfälle mit 27,1 Millionen so hoch wie noch nie seit Einführung der Regelung 2019, hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) kürzlich ermittelt.

Mehr zum Thema und die Anpassung der Zuschläge ab 1. Januar 2023 finden Sie auf der Website der KBV

Quelle: PI KBV

Veröffentlicht am: 26. Oktober 2022Kategorien: Management, PraxisabrechnungSchlagwörter: , ,

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