Spezielle Gutachterteams des Medizinischen Dienstes prüfen vermutete Behandlungsfehler im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Im Jahr 2020 wurden 14.042 fachärztliche Gutachten zu Behandlungsvorwürfen erstellt. Die Begutachtungsstatistik 2020 liegt jetzt vor.

Laut der aktuellen Statistik betrafen zwei Drittel der Vorwürfe Behandlungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (9.293 Fälle), ein Drittel bezog sich auf Arztpraxen (4.723 Fälle). Diese Verteilung kommt aufgrund der gemeldeten Fehler zustande. Die meisten Behandlungsvorwürfe beziehen sich auf operative Eingriffe und diese erfolgen in der stationären Versorgung, so Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern.

Vorübergehende Gesundheitsschäden

Bei zwei Drittel der begutachteten Fälle waren die Gesundheitsschäden vorübergehend. Das heißt, eine Intervention oder ein Krankenhausaufenthalt war notwendig oder musste verlängert werden. Bei rund einem Drittel der Fälle wurde ein Dauerschaden verursacht. Wobei hier zwischen einem leichten, mittleren und schweren Schaden unterschieden wird. Ein schwerer Dauerschaden kann vorliegen, wenn der Geschädigte z. B. pflegebedürftig geworden ist.

Für Dr. Stefan Gronemeyer, Geschäftsführer von MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) werden systematische Anstrengungen zur Reduzierung vermeidbarer unerwünschter Ereignisse benötigt. Zu solchen vermeidbaren Fehlern gehören z. B. Patienten- und Seitenverwechslungen, Medikationsfehler oder zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen. Die WHO (World Health Organization) fordert dazu die Einführung eines verpflichtenden Meldesystems. Die Weltgesundheitsorganisation hat kürzlich die Patientensicherheit zum prioritären Gesundheitsziel erklärt.

Im Vergleich zu den ärztlichen Gutachten der vergangenen Jahre liegt die Gesamtzahl auf einem gleichbleibenden Niveau bei ca. 14.000 Fällen pro Jahr bundesweit.

Quelle: Gemeinsame PI Medizinischer Dienst/MDS, 12. Oktober 2021

Behandlungsfehlerbegutachtung 2020 als PDF-Datei zum kostenlosen Download auf der Website Medizinischer Dienst Bayern 

Veröffentlicht am: 21. Oktober 2021Kategorien: Management, PraxiswissenSchlagwörter: ,

Weitere Artikel

Newsletter

TOP-News

Video ärztliche Honorarabrechnung

MFA-youtube-Video_KBV_300

KBV erklärt bildlich ärztliche Honorarberechnung in 300 Sekunden. Quelle: © KBV

Stellenmarkt MFA

Mediadaten MFA-heute.de 2024

MFAHeute.de-Banner_Mediadaten2024

Vivabini Frauenblog – Hilfreiches, Schönes und Außergewöhnliches

Banner Vivabini

Herzformate – Ideen, die verbinden

Banner Herzformate