Während der gesamten Corona-Pandemie wurden die Leistungen der Medizinischen Fachangestellten weder ausreichend gewürdigt noch honoriert. Bei der staatlichen Prämienzahlung gingen sie schlichtweg leer aus.

Jetzt steuerfreie Sonderleistungen

Mit einem Beschluss des Deutschen Bundestags vom 19. Mai 2022 ist jetzt jedoch eine steuerfreie Bonuszahlung bis zu 4.500 Euro auch für Medizinische Fachangestellte in niedergelassenen Arztpraxen möglich. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Sonderleistung der Arbeitgeber.

Befristung

Die Steuerfreiheit für Bonuszahlungen gilt ab 18. November 2021 bis 31. Dezember 2022 und ist erstmalig bereits für den Veranlagungszeitraum 2021 anwendbar. Das heißt, dass auch Boni, die bereits in diesem Zeitraum von den Praxisinhabern bezahlt wurden, rückwirkend steuerfrei gestellt werden.

Konkrete Umsetzungshinweise für diese steuerfreien Bonus-Zahlungen gibt es noch nicht. Sobald diese vorliegen, werden die Landesverbände informiert.

Quellen: PI Deutscher Bundestag, Rundbrief des Bundesvorsitzenden, Ulrich Weigeldt

Den Rundbrief des Bundesvorsitzenden finden Sie hier auf der Website des Hausärzteverbands

Veröffentlicht am: 21. Juni 2022Kategorien: Finanzen, Job-NewsSchlagwörter: , ,

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