Die neue Heizkostenverordnung (HVKO) ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Für alle Abrechnungszeiträume ab dem 1. Dezember 2021 gibt es für die Vermieter und Mieter eine erweiterte Jahresabrechnung. Enthalten sein müssen ab diesem Zeitpunkt das Verbrauchsverhalten im Vergleich zum Vorjahr sowie Angaben zum Energieverbrauch des Gebäudes.

Drei wichtige Änderungen

  1. Neu installierte Messtechnik muss künftig aus der Ferne ablesbar sein. Bereits bestehende Technik ohne Funk muss bis 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Dadurch entfallen z. B. Terminabsprachen für die Jahresablesungen. „Diese Regeln bedeuten das Aus für die Vor-Ort-Ablesung und für nicht funkende Geräte“, so Frank Peters. Er ist Abrechnungsexperte beim Immobiliendienstleister Minol, der schon heute einen großen Teil der betreuten Gebäude per Funk abliest.
  2. Vermieter müssen ihren Mietern zusätzlich zur Jahresabrechnung monatliche Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen.
  3. Die jährliche Heizkostenabrechnung muss noch mehr Informationen enthalten, z. B. über Brennstoffmix und die daraus errechenbaren CO2-Emissionen.

Mehr Informationen über die Änderungen durch die HVKO erhalten Sie auf der Website von Minol

(djd)

Veröffentlicht am: 13. Dezember 2022Kategorien: LifestyleSchlagwörter:

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