Das dritte Corona-Jahr zeigt sich als Ausnahmejahr in Bezug auf Krankmeldungen. Bundesweit fehlten Beschäftigte von Januar bis Dezember 2022 krankheitsbedingt im Durchschnitt 6,4 Prozent ihrer Arbeitszeit. Das zeigen Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse

Grund: Erkältungs- und Grippewellen

So lag im 4. Quartal 2022 der Krankenstand bei 7,3 Prozent. Ursächlich daran beteiligt sind ausgeprägte Erkältungs- und Grippewellen im letzten Jahr. Die Ansteckungsgefahr hat sich erhöht. Die Menschen sind wieder enger beieinander, ob im Beruf oder in der Freizeit. Und natürlich kommt die größtenteils aufgehobene Maskenpflicht hinzu.

Elektronische Krankschreibung (eAU)

Eine Rolle spielt auch die eAU. Seit Juli 2022 sind die Arztpraxen verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital an die Krankenkasse zu übermitteln. Dies bedeutet, dass auch die kurzzeitigen Krankmeldungen bei allen GKV-Kassen eingehen. Vor der Digitalisierung haben Patienten oftmals bei einer kurzzeitigen Krankmeldung die gelben Scheine erst gar nicht an die Krankenkasse geschickt.

Das sieht man an den Zahlen. Für das Jahr 2021 wurden von der KKH noch rund 442.000 Atteste von einer Dauer bis zu sieben Tagen, im Jahr 2022 waren es bereits rund 746.000. Ab einer Krankheitsdauer von 15 Tagen nimmt dieser Effekt spürbar ab. Darüber hinaus werden mittlerweile mehr als 75 Prozent aller Krankmeldungen von den Arztpraxen direkt elektronisch an die KKH übermittelt, ohne Umweg über den Versicherten. Im Juni 2022 waren es hingegen noch rund 35 Prozent, im Dezember 2021 gerade einmal vier Prozent.

Ausgewertet wurde die Zahl der Kalendertage mit ärztlichem Attest von pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitgliedern der KKH Kaufmännische Krankenkasse, neu für das vierte Quartal 2022 und das gesamte Jahr 2022 – ohne Arbeitslose und Rentner.

Quelle: PI KKH

Veröffentlicht am: 24. Januar 2023Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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