Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern müssen Medizinprodukte bzw. medizintechnische Geräte in Arztpraxen und Kliniken regelmäßig überprüft werden. Das schreibt die Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukte (MPBetreibV) vor. Dazu kommen noch weitere Prüfvorgaben von Berufsgenossenschaften und Versicherungen.

Verschiedene Kontrollen

Nach MPBetreibV muss eine sicherheitstechnische Kontrolle, z .B. von Defibrillatoren, Infusions- oder Beatmungsgeräten, spätestens alle zwei Jahre erfolgen und darf nur durch ausreichend geschultes Personal mit der nötigen Prüferfahrung durchgeführt werden. Weiterhin gibt es eine messtechnische Kontrolle, z. B. von Blutdruckmessgeräten, Thermometern oder Audiometern. Hinzu kommen noch Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln, wie Mehrfachsteckdosen nach berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV).

Für Arnold Staedel, Leiter des Geschäftsfeldes Elektro- und Gebäudetechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH, macht es daher Sinn, dass alle vorgeschriebenen Prüfungen an einem Termin zusammengefasst werden, um die Ausfallzeiten der Geräte zu minimieren.

TÜV SÜD bietet nicht nur die Prüfung von medizintechnischen Geräten an, sondern unterstützt auch mit der kostenfreien Online-Plattform netinform bei der Ablage der Prüfberichte und der rechtssicheren Dokumentation sowie bei der Einhaltung der Prüffristen.

Weitere Informationen zur den sicherheitstechnischen und messtechnischen Kontrollen gibt es auf der Website von TÜV SÜD

Quelle: PI TÜV SÜD

Veröffentlicht am: 5. März 2023Kategorien: ManagementSchlagwörter:

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