Die psychische Belastung am Arbeitsplatz wächst. Die fortschreitende Digitalisierung, eine qualitative und quantitative Verdichtung der Arbeit, die zunehmende Komplexität der Aufgaben und damit einhergehende mögliche Überforderung fördert Depressionen, chronische Erschöpfung oder Ängste der Mitarbeiter.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP e.V.) fordert daher, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz von den Arbeitgeber auch umzusetzen. Bei der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5) im Jahre 2013 ist die Verpflichtung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (auch) Gefährdungen durch psychische Belastung zu berücksichtigen, klar im Gesetzestext verankert.

Gesetzgeber in der Pflicht

Neben den Arbeitgebern sieht der Verband hier auch den Gesetzgeber gleich aus mehreren Gründen in der Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen in den Unternehmen sicherzustellen. Daher ruft der BDP Bund und Länder dazu auf, bestehende Verordnungslücken schnellstmöglich zu schließen, um gesunde Arbeitsbedingungen und damit auch reduzierte krankheitsbedingte Kosten zu ermöglichen.

Der Zusammenhang zwischen psychischer Belastung und psychischen sowie körperlichen Erkrankungen ist seit langem empirisch gut belegt. Psychische Erkrankungen sind seit vielen Jahren die mit Abstand häufigste Ursache für Frühberentungen. Bei der Verursachung von AU-Tagen rangieren sie an zweithäufigster Stelle.

Quelle: PI BDP

Veröffentlicht am: 8. Juni 2023Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter:

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