Ob Kur oder Reha, bei beiden Maßnahmen geht es um die Gesundheit. Bei der Kur steht vor allem die Erhaltung der Gesundheit im Mittelpunkt. Aber auch Heilung und Pflege spielen eine Rolle, z. B. wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichend waren. Eine Rehabilitation (Reha) dient der Wiederherstellung der Gesundheit, z. B. nach einer Erkrankung oder einem Unfall.

Die nachfolgenden Informationen klären auf.

Kostenübernahme

Kur: In der Regel werden Vorsorgeleistungen von der Krankenversicherung übernommen. Auch die Anreise zum Kurort wird von der Krankenkasse bezuschusst. Hier liegt der Eigenanteil bei zehn Prozent der Anreisekosten, mindestens bei fünf und maximal bei zehn Euro. Natürlich kann man eine Kur auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Reha: In der Regel werden die Kosten für Reha-Maßnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) oder der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) übernommen. Auch hier gibt es eine Zuzahlung pro Tag. Bei Privatversicherten hängt es vom vertraglichen Leistungsumfang ab.

Ob Kur oder Reha, in beiden Fällen gilt das Prinzip „Ambulant vor stationär“. D. h. erst, wenn alle ambulanten Therapiemöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind, ist eine Reha oder Kur begründbar. Darauf weisen ARAG-Experten ausdrücklich hin.

Mitnahme von Kind möglich

Generell dürfen Kinder, sofern sie auch behandelt werden, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit zur Kur genommen werden. Ohne Anwendung bis zum 12. Lebensjahr.

Freistellung vom Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber ist laut Entgeltfortzahlungsgesetz (Paragraf 9) dazu verpflichtet, Mitarbeiter unabhängig vom Jahresurlaub unter Fortzahlung des Entgelts für eine ärztlich verordnete Kur oder Rehamaßnahme freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass die medizinische Maßnahme von einem Arzt bewilligt ist und in anerkannten Einrichtungen durchgeführt wird.

Beratungsstelle

Eine erste Anlaufstelle auf der Suche nach einer geeigneten Kur kann, auch für Väter, das Müttergenesungswerk sein. Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos in allen Fragen der Rehabilitation.

Quelle: (lifePR), PI ARAG

Veröffentlicht am: 5. Juni 2023Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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