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Die Impfempfehlung wurde von der Ständigen Impfkommission (STIKO) an die aktuelle epidemiologische Lage und den Immunstatus in der Bevölkerung angepasst. Künftig entfällt die Empfehlung für Erwachsene, eine Basisimmunität durch mindestens drei Antigenkontakte (Impfung oder Infektion) aufzubauen. Zudem soll die Altersgrenze für die jährliche Standard-Auffrischimpfung von 60 auf 75 Jahre steigen.
Hypride Immunität
Nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) verfügen die meisten Erwachsenen über eine durch vielfältige Antigenkontakte geprägte hybride Immunität und sind dadurch ausreichend gut vor schweren COVID-19-Erkrankungen geschützt. Dies gilt auch für gesunde Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter.
Unverändert empfohlen wird aber weiterhin die jährliche Auffrischimpfung für Risikogruppen sowie für Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko, beispielsweise für medizinisches Personal oder Personal von Pflegeeinrichtungen.
Auch der Zeitpunkt der jährlichen Auffrischimpfung wurde angepasst. So sollte diese möglichst im Spätsommer oder im Frühherbst erfolgen.
Die Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie steht noch aus: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss noch über die Aufnahme der aktualisierten COVID-19-Impfempfehlungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie beschließen. Erst wenn der Beschluss vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, treten die Aktualisierungen in Kraft.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten




