Arzneimittel sollten trocken und kühl aufbewahrt werden. Allerdings werden diese oft im Bad gelagert. Die Feuchtigkeit und Wärme können die Qualität der Medikamente beeinträchtigen und gesundheitsschädliche Abbauprodukte entwickeln.

„Auf der Faltschachtel oder dem Beipackzettel eines Arzneimittels ist immer angegeben, wie es richtig aufzubewahren ist“. „Nur ein sachgerecht gelagertes Arzneimittel ist bis zum Verfallsdatum sicher, wirksam und qualitativ hochwertig.“ erklärt Thomas Brückner, Geschäftsfeldleiter Pharmazie und Apotheker beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)

Tipps des BPI-Experten

(Auszug)

Für eine kühle und trockene Lagerung bieten sich Räume an, in denen eine konstante Temperatur herrscht, wie zum Beispiel das Schlafzimmer oder der Flur.

  • Bewahren Sie Arzneimittel lichtgeschützt in ihrer Originalverpackung auf, sowohl in der Direktverpackung (Blister) als auch in der Faltschachtel.
  • Lagern Sie Ihre Arzneimittel je nach Angaben im Beipackzettel bei einer Raumtemperatur zwischen 15 und 25 Grad Celsius, im Kühlschrank bei zwei bis acht Grad und tiefgekühlt bei -15 Grad.
  • Setzen Sie Arzneimittel nie Hitze oder direktem Sonnenlicht aus.
  • Achten Sie auch auf die Aufbrauchfrist. Bestimmte Arzneimittel können nach dem Öffnen Keime bilden.
  • Sorgen Sie dafür, dass Kinder nicht an die Arzneimittel gelangen.
  • Anders als Lebensmittel haben Arzneimittel kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern ein Verfallsdatum. Nach dessen Ablauf ist die Stabilität der Arzneimittelbestandteile nicht mehr gewährleistet

Achtung auch bei Brausetabletten und Pillenboxen. Werden Brausetabletten zu warm aufbewahrt können sie sich zersetzen. Ziehen Tabletten in Pillenboxen zu viel Feuchtigkeit können sie aufquellen und dadurch ihre Qualität verlieren.

Magensaftresistente Arzneimittel sollten mindestens 30 bis 60 Minuten vor dem Essen eingenommen werden. „Ganz wichtig: Sie sollten weder geteilt, zerkleinert noch gekaut werden.“ so Thomas Brückner

HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.

Quelle: PI BPI

Veröffentlicht am: 18. September 2023Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter:

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