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Seit 1. Juli 2023 können Versicherte ihr eRezept offiziell mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Die Nutzung nimmt daher bei den gesetzlich Versicherten deutlich zu. Wurden Im Juni 2023 knapp 250.000 eRezepte eingelöst, waren es im Juli bereits fast 350.000. Insgesamt wurden bereits mehr als drei Millionen Verordnungen digital eingelöst.
Unkompliziert: Einlösen mit eGK
Für Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), ist das unkomplizierte Einlösen mit der eGK ein wichtiger Schritt im Digitalisierungsprozess des Gesundheitswesens. Auch können Folgerezepte ausgestellt werden, ohne dass die Versicherten erneut die Praxis aufsuchen müssen. Das spart Zeit und Aufwand und ist besonders für chronisch kranke Menschen, die eine fortlaufende Arzneimitteltherapie benötigen, eine große Erleichterung.
So funktioniert es
Die verordnende Arztpraxis stellt das eRezept in die Telematikinfrastruktur (TI) ein. Über diese Infrastruktur sind die Institutionen des Gesundheitssystems wie Arztpraxen, Apotheken und Versicherungen sicher miteinander verbunden. Versicherte legen anschließend in der Apotheke ihre eGK vor. Damit kann die Apotheke das eRezept aus der TI abrufen und einlösen.
Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) sollen ab Januar 2024 auch die Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, Verschreibungen elektronisch auszustellen. Zudem ist das Integrieren des eRezepts in die elektronische Patientenakte (ePA) geplant.
Der digitale Prozess erleichtert der Ärzte- und Apothekerschaft die Arbeit. Die Notwendigkeit von Ausdrucken und händischen Unterschriften in der Arztpraxis entfällt, Apothekerinnen und Apotheker müssen Rezepte nicht mehr in ihre IT-Systeme übertragen.
Quelle: PI vdek