Im Rahmen der überwiegend in Hausarztpraxen durchgeführten Gesundheitsvorsorgeuntersuchung, auch „Check-Up“ genannt, die gesetzlich krankenversicherte Erwachsene in bestimmten Zeitabständen in Anspruch nehmen können, wird seit einiger Zeit aktiv seitens der Ärzteschaft gegenüber den Patienten auch das Thema Organspende angesprochen.

Zustimmung

Bislang gilt in Deutschland bei der Organspende noch die erweiterte Zustimmungslösung, d. h., dass die Organspende nur möglich ist, wenn die betreffende Person zu Lebzeiten (oder der nächste Angehörige) zugestimmt hat, dass nach dem Tod Organe oder Gewebe entnommen werden dürfen. Aber, wie in einem Beitrag des Deutschen Ärzteblattes zu lesen ist: „Trotz intensiver und langjähriger Aufklärungs- und Informationskampagnen durch Bund und Länder haben nur rund ein Drittel der Bevölkerung eine selbstbestimmte Entscheidung über Organspende getroffen und in einem Organspendeausweis festgehalten“, so die Länder.

Den Autoren des Deutschen Ärzteblattes zufolge, hat sich der Bundesrat Mitte Dezember 2023 dafür ausgesprochen, eine Widerspruchslösung für die Zulässigkeit der Organentnahme einzuführen. Nun ist die Bundesregierung gefragt, entsprechende Änderungen im Transplantationsgesetz vorzunehmen. „Die Situation in Deutschland ist von einem signifikanten Organmangel gekennzeichnet“. So standen am 1. Januar 2023 8505 Patientinnen und Patienten auf der aktiven Warteliste in Deutschland (laut Eurotransplant) während 2022 nur 2662 Organe (der Deutschen Stiftung Organtransplantation zufolge) gespendet worden sind. In anderen Ländern wie Frankreich, Irland, Italien, Österreich und Spanien gibt es die Widerspruchslösung bereits. In Zukunft ist dann also jeder Mensch Organspender, es sei denn, er widerspricht der Entnahme.

(drs)

Quelle: Mitteilung im Deutschen Ärzteblatt

Veröffentlicht am: 22. Januar 2024Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter:

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