Die neuen Gehaltstarife für Medizinische Fachangestellte gelten ab 1. März 2024. Die Rechtsabteilung des Verbands medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) weist daraufhin, dass die Tarifverträge keine automatische Gültigkeit haben.

„Sie finden nur dann zwingend Anwendung, wenn der bzw. die Arbeitnehmer*in Mitglied des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitgeberseite Mitglied der Arbeitgebergemeinschaft ist. Da in der ärztlichen Tariforganisation verhältnismäßig wenig Arbeitgeber*innen organisiert sind, trifft diese Voraussetzung nur auf wenige Arbeitsverhältnisse direkt zu“.

„Liegt kein schriftlicher Arbeitsvertrag vor, so ist der neue Abschluss ein guter Anlass, eine Niederschrift bei der Arbeitgeberseite einzufordern. Bestenfalls vereinbaren Sie dabei gleichzeitig eine Bindung an die Tarifverträge für MFA in der jeweils gültigen Fassung. Für Arbeitsverhältnisse ohne Tarifbindung besteht die Möglichkeit, diese im Rahmen eines Zusatzes zum bestehenden Arbeitsvertrag aufzunehmen.“

Die Gehaltsabrechnungen sollten also spätestens Ende März überprüft werden.

Mitglieder können sich dazu im internen Mitgliederbereich (Tarifbindungsinfo) informieren und finden für ihren Einzelfall Rat und Hilfe bei der Rechtsabteilung.

Quelle: vmf-online.de

Veröffentlicht am: 26. März 2024Kategorien: Azubi-News, Job-NewsSchlagwörter: ,

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