Bei Pflegegeldbezug ist eine regelmäßige Beratung Pflicht. Diese muss aber nicht immer zu Hause durchgeführt werden, sondern kann auch per Videosprechstunde erfolgen.

Der Bundestag hat am 25. April 2024 die gesetzliche Regelung zum Wechsel in der Durchführung der Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 Satz 4 des Elften Buches des Sozialgesetzbuch (SGB XI) verlängert. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann demnach bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz durchgeführt werden. Bislang war der digitale Durchführungsweg zunächst bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Mehr Flexibilität

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können wählen, ob sie die Durchführung als Hausbesuch oder per Videogespräch wünschen und so je nach Pflegegrad bis zu vier Mal jährlich regional sowie logistisch und terminlich deutlich flexibler agieren. Insbesondere vor dem Hintergrund der stetig steigendenden Anzahl Pflegebedürftiger werden so wertvolle Ressourcen in der Pflege geschont und Angehörige entlastet.

Eine Untersuchung der compass Pflegeberatung zeigt, dass die digitale Pflegeberatung bereits von 55 Prozent der Pflegebedürftigen für die Beratung bei Pflegegeldbezug genutzt wurde. In der Altersgruppe der unter Dreißigjährigen waren es sogar fast 80 Prozent, welche bereits den digitalen Beratungsweg gewählt hatten. Auch bei den über 70-Jährigen ist eine deutlich überdurchschnittliche Nutzung des digitalen Beratungsweges feststellbar.

Damit die Pflege zu Hause optimal sichergestellt ist, sind bei Pflegegrad zwei und drei halbjährlich und bei Pflegegrad vier und fünf vierteljährlich regelmäßige Beratungsgespräche mit einer Pflegefachkraft verpflichtend abzurufen und nachzuweisen.

Weitere Informationen gibt es auf der Website der compass private Pflegeberatung

(ots) / PI compass private pflegeberatung GmbH

Veröffentlicht am: 30. April 2024Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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