Mitte April 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie geändert, die bislang für die Auswahl der Therapiezeit (Dauer einer Behandlung) der Manuellen Lymphdrainage zugrunde gelegt wurden. In der Vergangenheit gab es durch die Heilmittel-Richtlinie für die Verordnung von Manueller Lymphdrainage die genaue Vorgabe, dass sich die Therapiezeit von 30, 45 oder 60 Minuten an der Anzahl der zu behandelnden Körperteile bemessen musste.

Stadium Lymphödem

Neu soll jetzt sein, dass sich die Verordnung in Zukunft vor allem nach dem Stadium des Lymphödems, weniger nach der Zahl der zu behandelnden Körperteile, orientiert. „Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Manuelle Lymphdrainage dann aber auch ohne die Angabe der Therapiezeit verordnen. In diesem Fall entscheidet die Therapeutin oder der Therapeut, ob angesichts des jeweiligen Stadiums des Lymph- oder Lipödems und der Anzahl der betroffenen Körperteile 30, 45 oder 60 Minuten Therapiezeit erforderlich sind“ so der G-BA. Der Bedarf an Therapiezeit könne bei der Verordnung nicht immer sicher abgeschätzt werden. In der Folge würden Therapeutinnen und Therapeuten in den Arztpraxen oft Änderungen an der Verordnung einfordern, was mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden sei. Die Anpassungen zur Manuellen Lymphdrainage können am 1. Oktober 2024 in Kraft treten, wenn das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände hat.

(drs)

Quelle: Mitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom April 2024

Veröffentlicht am: 27. Juni 2024Kategorien: ManagementSchlagwörter: ,

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