Im Kinderuntersuchungsheft werden künftig auch die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in einem eigenen Abschnitt dokumentiert und mit Hinweisen für die Eltern ergänzt.

Bisher erfolgte das gesondert in eigenen Heften der Zahnärzteschaft, den sogenannten Kinderzahnpässen. Auf der Umschlagseite des Kinderuntersuchungshefts sehen die Eltern zudem alle Zeitfenster für die sechs zahnärztlichen Früherkennungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Kinder-Richtlinie, die die Inhalte des Kinderuntersuchungshefts definiert in einem Beschluss entsprechend angepasst.

Änderungen ab 1. Januar 2026

Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Diese recht große Zeitspanne ist notwendig, um Druck und Versand von Dokumentationsbögen als Einleger für die bereits vorhandenen Kinderuntersuchungshefte zu gewährleisten.

Der G-BA wird gesondert informieren, wenn Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenhäuser und Hebammenverbände die Dokumentationsbögen und die Aufkleber bestellen können.

Quelle: PI G-BA

Veröffentlicht am: 20. Mai 2025Kategorien: ManagementSchlagwörter:

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