Frauen zwischen 70 und 75 Jahren haben seit 1. Juli 2024 ebenfalls einen Anspruch auf Teilnahme am bundesweiten Mammographie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs. Allerdings müssen sich diese bei Interesse am Screening selbst für einen Untersuchungstermin bei der zuständigen einladenden Stelle, der sogenannten Zentralen Stelle, melden. Das soll sich nun ab Januar 2025 ändern.

Einladungsverfahren

Frauen, die Anspruch auf das Früherkennungsprogramm haben, werden alle 2 Jahre angeschrieben und eingeladen. Dieses Einladungsverfahren soll nun auch für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren gelten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie festgelegt. Dies gilt aber nur, wenn im jeweiligen Bundesland die rechtlichen Voraussetzungen für die Meldedatenübermittlung vorliegen, die Meldedaten der Zentralen Stelle bereitgestellt werden und die verpflichtende Software einsatzfähig ist.

Laut G-BA wird dies in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein nach aktuellem Stand voraussichtlich der Fall sein. Dort entfällt dann die verpflichtende Bereitstellung des Informationsschreibens des G-BA zur Selbsteinladung in den Screening-Einheiten sowie hausärztlichen und gynäkologischen Praxen.

Welche Bundesländer das meldebasierte Einladungsverfahren für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren umsetzen, erfahren Praxen und Frauen bei den Zentralen Stellen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat zwei Monate Zeit, den Beschluss des G-BA vom 15. August 2024 zu prüfen. Dann wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 27. August 2024Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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