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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheingung (eAU) erreicht Spitzenwerte. Laut der AOK Hessen gehen bei ihr inzwischen 95 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf elektronischem Weg ein. Die gesetzliche Verpflichtung für die eAU trat im Januar 2022 in Kraft.
Bürokratie abbauen
Die Kommunikation zwischen Arztpraxen, Krankenkassen und Arbeitgebern soll effizienter gestaltet werden. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, Fehlerquellen zu minimieren und eine schnellere Datenübermittlung zu ermöglichen. Gleichzeitig behält die eAU ihre grundlegende Funktion als Nachweis dafür, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist.
Gesetzliche Vorgaben
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Ärztinnen und Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die zuständigen Krankenkassen übermitteln. Seit dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber außerdem verpflichtet, die Informationen zu Krankmeldungen eigenständig über ein gesichertes Verfahren bei den Krankenkassen abzurufen. Papierbescheinigungen zum Weiterreichen an den Arbeitgeber sind somit nicht mehr notwendig, können jedoch weiterhin auf Wunsch der Versicherten für persönliche Unterlagen ausgedruckt werden.
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die elektronisch bereitgestellten Daten von den Krankenkassen abzurufen. Dies erfolgt über ein gesichertes und standardisiertes System, das sicherstellt, dass sensible Gesundheitsdaten nicht unbefugt eingesehen werden können.
Versicherte haben trotz des elektronischen Verfahrens nach wie vor die Pflicht, ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, wenn sie arbeitsunfähig sind.
Quelle: PI AOK Hessen