
Bildrechte: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, Fotograf: VLH
Im Minijob darf man in diesem Jahr durchschnittlich 556 Euro im Monat verdienen, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Beim Midijobi darf man bis zu 2.000 Euro im Monat verdienen, ohne dass die Höchstsätze an Steuern und Sozialabgaben fällig werden.
Welche Bedingungen dafür gelten und welche Vorteile das mit sich bringt, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Minijobs sind sozialversicherungsfrei – mit Ausnahme der Rentenversicherung, von der man sich aber befreien lassen kann. Bei einem durchschnittlichen und regelmäßigen Verdienst von monatlich bis zu 2.000 Euro handelt es sich allerdings um einen Midijob – mit reduzierten Beiträgen für die Sozialversicherung.
Übergangsbereich
Ist der Midijob die einzige Tätigkeit, stellt er den Einstieg in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dar. Er wird auch Übergangsbereich genannt, und 2025 liegt der Verdienst dafür zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro. Für Berechnung der Sozialversicherungsbeträge gibt es eine spezielle Regelung. Das führt zu einem geringeren Beitrag. Dennoch steht die volle Leistung der verschiedenen Sparten der Sozialversicherung zur Verfügung.
Wichtig: Der Übergangsbereich entfällt, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und für die der Midijob ein zweiter Job ist. Das heißt: Sie müssen die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Zudem wird ihr Midijob-Gehalt nach Steuerklasse 6 versteuert.
Midijob statt Minijob: Lohnt sich das?
Für geringfügig Beschäftigte in einem Minijob kann es sich mit Blick auf die Sozialversicherung unter Umständen lohnen, regelmäßig etwas mehr Stunden zu arbeiten und dadurch in einen Midijob zu wechseln. Denn dann hat man den Vorteil, die vollen Leistungen der Sozialversicherung zu genießen – obwohl dafür reduzierte Beiträge fällig werden.
Ausführliche Informationen zum Thema mit Rechenbeispiel erhalten Sie auf der Website von VLH
Quelle: ots / PI VLH