Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist in der PKV freiwillig. Die ersten privaten Krankenversicherer bieten ihren Versicherten die ePA an. Weitere Unternehmen planen im Laufe des Jahres zu folgen, so dass bis Ende 2025 die große Mehrheit der Privatversicherten die ePA nutzen kann.

PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther sieht für die Patientinnen und Patienten einen entscheidenden Vorteil der ePA. Sie können die eigenen Gesundheitsdaten jederzeit einsehen und selbst organisieren können. Eine elektronische Gesundheitskarte ist dafür nicht notwendig.

Gesetzliche Grundlage fehlt

„Für eine flächendeckende Ausstattung der Privatversicherten fehlt aktuell aber noch eine gesetzliche Grundlage. Um dem Anspruch einer „ePA für alle“ gerecht zu werden, sollte die neue Bundesregierung die gesetzlichen Hürden sofort abbauen und für Privatversicherte die zustimmungsfreie Bildung der einheitlichen Krankenversichertennummer (KVNR) ermöglichen.“, so Florian Reuther.

Quelle: ots / PI PKV – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Veröffentlicht am: 21. April 2025Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter:

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