Für die ärztliche Verordnung per Videosprechstunde und nach telefonischem Kontakt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G BA) in der Hilfsmittel-Richtlinie mehrere Voraussetzungen festgelegt. Auch die Hilfsmittelversorgung von Versicherten mit komplexen Behinderungen soll durch den Beschluss verbessert werden.

Bestimmte Voraussetzungen

Ärzte dürfen Hilfsmittel ab sofort auch per Videosprechstunde und nach Telefonkontakt verordnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Demnach muss der Arzt den Patienten und seinen Gesundheitszustand bereits aus unmittelbar persönlicher Behandlung kennen.

In Ausnahmefällen ist die ärztliche Hilfsmittel-Verordnung auch nach Telefonkontakt zulässig. Und zwar ausschließlich dann, wenn der aktuelle Gesundheitszustand bereits im persönlichen Kontakt oder per Videosprechstunde erhoben wurde und keine weiteren verordnungsrelevanten Informationen zu ermitteln sind.

Nach der Verordnung per Video oder Telefon ist es erforderlich, dem Patienten das Hilfsmittel-Rezept (Muster 16) zuzusenden.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 25. Mai 2025Kategorien: ManagementSchlagwörter:

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