Die Gebühren der gesetzlichen Unfallversicherung steigen ab 1. Juli 2025 um 4,41 Prozent. Die höhere Vergütung kommt Ärzten und Psychotherapeuten zugute, die für die gesetzliche Unfallversicherung tätig sind.

Die Erhöhung gilt für Leistungen, die bei Wege- oder Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten nach den Gebührenordnungen der Unfallversicherung berechnungsfähig sind.

Außerdem können ab Juli 2025 mehrere neue Leistungen berechnet werden. Dazu gehört die neue Nummer 17b UV-GOÄ in Höhe von 67,90 Euro für die Fortschreibung des Reha- und Teilhabeplanes.

Auch die zum 1. Juli 2024 in Kraft getretenen neuen schmerztherapeutischen Gebührenpositionen nach den Nummern 6000 und 6001 UV-GOÄ werden erhöht. Die jährliche Genehmigungspflicht entfällt künftig.

Anpassungen bei der Psychotherapie

Die Gebühren für die psychotherapeutische Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung steigen zum 1. Juli ebenfalls um 4,41 Prozent.

Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die zum 1. Juli 2025 am Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung teilnehmen, ist eine Übergangszeit für den Nachweis für ein Jahr nach Anforderung vorgesehen.

Mehr zum Thema finden Sie auf der Website der KBV

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 28. Juni 2025Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter:

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