Donanemab ist nach Lecanemab das zweite in der EU zugelassene Antikörper-Medikament zur Behandlung der frühen Alzheimer-Erkrankung. Es richtet sich an Patienten mit nachgewiesener Amyloid-Pathologie im Stadium einer leichten kognitiven Beeinträchtigung (MCI) oder einer beginnenden Alzheimer-Demenz.

Entscheidung G-BA

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dem Alzheimer-Medikament Donanemab keinen Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie attestiert. Grundlage ist die Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Die Entscheidung des G-BA stützt sich maßgeblich auf die Bewertung des IQWiG. Laut G-BA gab es für Menschen mit MCI keine geeigneten Daten, um einen Zusatznutzen festzustellen.

Auch für Menschen im leichten Alzheimer-Stadium konnten auf Grundlage der Studiendaten keine statistisch signifikanten Unterschiede zur Vergleichsgruppe festgestellt werden. Letztere wurden mit Acetylcholinesterasehemmern behandelt.

Verordnungsfähigkeit

Der Beschluss des G-BA hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die grundsätzliche Verordnungsfähigkeit von Donanemab. Er ist jedoch entscheidend für die Preisverhandlungen zwischen Hersteller und gesetzlichen Krankenkassen, und damit für den zukünftigen Zugang zur Therapie.

Quelle: News Alzheimer Forschung Initiative (AFI)

Veröffentlicht am: 21. April 2026Kategorien: ArzneimittelSchlagwörter: ,

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