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In der Regel müssen Ärzte bei der Bescheinigung eines erkrankten Kindes nur den Zeitraum der Betreuung angeben. Die drei Ankreuzfelder auf dem Formular sind nur für besondere Fälle gedacht, etwa bei einem Unfall. Eine neue PraxisInfo der KBV bietet Ausfüllbeispiele und Hinweise, etwa zur Unterscheidung von Unfällen als Grund der Erkrankung des Kindes.
Unsicherheiten
Vor rund zwei Jahren wurde das Formular 21 zur Bescheinigung eines erkrankten Kindes an mehreren Stellen angepasst. Seither gibt es zwei Ankreuzfelder für Unfälle und ein Ankreuzfeld für das soziale Entschädigungsrecht, abgekürzt mit „SER“. Aufgrund der Änderungen bestehen in manchen Arztpraxen Unsicherheiten bei der richtigen Auswahl der Felder.
„SER“ nur in seltenen Fällen
Ein Beispiel stellt dar, wann das Feld „SER“ anzukreuzen ist – nämlich nur dann, wenn der Grund für die Erkrankung eine anerkannte gesundheitliche Schädigung ist. Die Abkürzung „SER“ steht für soziales Entschädigungsrecht und beruht ursprünglich auf dem Bundesversorgungsgesetz. Es greift bei Personen, die einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, weil sie sich im gesamtgesellschaftlichen Interesse verhalten haben.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten




