Mit dem Inkrafttreten des GKV-Spargesetzes werden seit dem 1. August die Kosten für medizinische Cannabisblüten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet. Betroffen sind rund 65.000 Patientinnen und Patienten. Auch viele private Versicherer haben sich der Maßnahme angeschlossen.

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM) hat deshalb eine öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht. Sie fordert, die Regelung zurückzunehmen.

„Viele Patientinnen und Patienten stehen ohne wirksame Therapie da, weil sie die Behandlung privat nicht bezahlen können“, sagt Dr. med. Franjo Grotenhermen, Vorstandsvorsitzender der ACM. „Für sie ist die Umstellung auf Cannabisextrakte keine gleichwertige Alternative.“

Unterschriftenliste

Die ACM sammelt Unterschriften auf Papier. Die Unterschriftenliste steht unter www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/petition2026 zum Download bereit. Ausgefüllte Listen müssen bis spätestens 30. Oktober 2026 bei der ACM eingehen. Parallel prüft die ACM gemeinsam mit Rechtsanwalt Professor Oliver Tolmein rechtliche Schritte gegen das Gesetz, darunter eine Verfassungsbeschwerde.

Quelle: ots / ACM

Veröffentlicht am: 31. August 2026Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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