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Der Regierungsentwurf zur Reform der Notfallversorgung zielt auf eine Entlastung der Notaufnahmen durch vertragsärztlich behandelbare Patienten. Hier können Kooperationspraxen einen wichtigen Beitrag leisten, weniger dringliche Patienten aus den Notaufnahmen in die ambulante Versorgung zu steuern. Voraussetzung dafür sind jedoch verlässliche Prozesse, ausreichende Behandlungskapazitäten und eine angemessene Vergütung des zusätzlichen Aufwands.
Zi-Studie
Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie zur Steuerung in Kooperationspraxen, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) aktuell veröffentlicht hat. Darin sind Erfahrungen aus sieben Pilotprojekten mit Krankenhäusern, Kassenärztlichen Vereinigungen und vertragsärztlichen Praxen zusammengeführt worden. Insgesamt wurden mehr als 2.000 Patientinnen und Patienten in die erprobten Steuerungsprozesse einbezogen.
Weitergeleitete Patienten konnten in den Kooperationspraxen überwiegend abschließend versorgt werden. Die entsprechenden Quoten lagen an den untersuchten Standorten zwischen 85,7 und 96,2 Prozent. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien ergaben sich nach ärztlicher Prüfung keine Hinweise auf eine Gefährdung durch die Weiterleitung.
Als entscheidend erwies sich weniger das jeweils eingesetzte Ersteinschätzungsverfahren als vielmehr die Verlässlichkeit der gesamten Prozesskette. Eine einfache und funktionsfähige Digitalisierung der Weiterleitungsprozesse erwies sich als unerlässlich.
„Der Gesetzentwurf weist den Kooperationspraxen eine wichtige Rolle bei der Entlastung der Notaufnahmen zu, lässt aber offen, wie diese Praxen für ihre zusätzlichen Aufgaben gewonnen werden sollen.“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Quelle: News Zi




