Vor dem Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) müssen die Vergütungen für medizinische Labordiagnostik komplett auf den Prüfstand. Der Grund: Die im Entwurf vorgesehene Abwertung von rund 34 Prozent bedroht die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Facharztlabore massiv.

Task Force GOÄ

Aus diesem Grund fordert die Task Force GOÄ in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit umfassende Nachbesserungen – das entsprechende Dokument wurde am 10. September 2026 übergeben und jetzt publiziert.

Zur wissenschaftlichen Bewertung der GOÄ-Reform und ihrer Auswirkungen hat der ALM e.V. das Wissenschaftliche Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung (WIG2) mit einem gesundheitsökonomischen Gutachten beauftragt. Die Ergebnisse untermauern die Analysen der labordiagnostischen Verbände und Fachgesellschaften.

Das veröffentlichte Gutachten verbindet erstmals eine Analyse der labormedizinischen Kostenstrukturen mit einem systematischen Vergleich der geltenden GOÄ, der ärzteeigenen Version einer neuen GOÄ sowie der beiden konsentierten GOÄ-Entwürfe von 2025 und 2026. Ergänzend wurde die wirtschaftliche Entwicklung bis zum Jahr 2030 modelliert.

Quelle: gesundheit adhoc

Veröffentlicht am: 23. September 2026Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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