Überraschend kurzfristig hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) den Zuschlag vorzeitig zum 1.3.2023 eingestellt. Ursprünglich sollte dieser noch bis Anfang April gezahlt werden. Grund dafür ist die Aufhebung der Masken- und Testpflicht in Reha-Einrichtungen durch die Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung der Bundesregierung zum 01.03.2023. Damit entfällt die Grundlage für den Zuschlag bei ambulanten und stationären Leistungen.

Zuschlag befristet

Es war bekannt, dass der Zuschlag nur anlassbezogen und befristet gezahlt wird. Für die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) ist die kurzfristige Einstellung für die Einrichtungen problematisch. Laut DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall hatten sich diese darauf eingerichtet, die umfassenden Hygiene- und Schutzkonzepte bis zum April aufrecht erhalten zu können. Das wird nun nicht mehr gehen.

Einstellung der Hygienekonzepte

Mehraufwände für Leistungen wie Hygienematerial, erhöhte Reinigungsintervalle, kleinere Therapiegruppen, Belüftungskonzepte und weitere Coronaschutz-Konzepte werden wohl aufgrund der Finanzierung eingestellt werden müssen.

Die Träger der DRV hatten mit Unterbrechungen seit 2021 Zuschläge zur Kompensation des Mehraufwands erst Anfang des Jahres bis zum 07.04.2023 verlängert.

(ots)

Quelle: PI DEGEMED

 

Veröffentlicht am: 10. März 2023Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

Weitere Artikel

Newsletter

TOP-News

Ambulante Psychotherapie

Möglichkeiten der ambulanten Psychotherapie.
Quelle: © KBV, Bild: © KBV/116117.de

Video ärztliche Honorarabrechnung

MFA-youtube-Video_KBV_300

KBV erklärt bildlich ärztliche Honorarberechnung in 300 Sekunden. Quelle: © KBV

Stellenmarkt MFA

Mediadaten MFA-heute.de 2025

Vivabini Frauenblog – Hilfreiches, Schönes und Außergewöhnliches

Banner Vivabini