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Der diagnostische Ultraschall hat sich in beinahe allen medizinischen Fachdisziplinen etabliert und ist aus der ambulanten Versorgung nicht mehr wegzudenken. Es ist das am häufigsten eingesetzte bildgebende Untersuchungsverfahren. Was Arztpraxen hierzu wissen sollten und bereits für Medizinstudierende interessant ist, hat die KBV in ihrem neuen Serviceheft „Ultraschalldiagnostik“ zusammengefasst.
Für das Einsetzen der Methode im vertragsärztlichen Bereich ist eine fachliche Befähigung nachzuweisen. Eine Genehmigung von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) muss ebenfalls vorliegen, wenn sie diese Leistung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen und abrechnen wollen. Die Vorgaben zur Genehmigung sind in der Ultraschall-Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband enthalten. Diese wird regelmäßig angepasst und aktualisiert.
Qualitätssicherung
Ein weiteres Thema sind Qualitätsprüfungen. Zur Qualitätssicherung werden sowohl die ärztliche Dokumentation (Stichprobenprüfung) als auch die technische Leistungsfähigkeit des Gerätes (Konstanzprüfung) regelmäßig einer Überprüfung unterzogen. Hierzu enthält das Serviceheft ein Interview mit einem Arzt, der sich neben seiner Praxistätigkeit in einer Sonographie-Kommission engagiert.
Das Serviceheft umfasst 24 Seiten. Einen kostenlosen PDF-Download gibt es auf der Seite der KBV
Quelle: KBV-PraxisNachrichten