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Wenn Patienten nicht wissen, wie sie das eRezept in der Apotheke einlösen können, fragen sie die Ärzte oder die Medizinischen Fachangestellten. Im 5. Teil der eRezept-Serie werden alle wesentlichen Informationen zum Einlösen zusammengefasst. Ferner steht eine neue Patienteninformation für Arzpraxen zur Verfügung.
Drei Wege
Zurzeit gibt es drei Wege, ein eRezept vor Ort in der Apotheke einzulösen: mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per eRezept-App der gematik auf dem Smartphone oder mit einem ausgedruckten Rezeptcode, der in der Apotheke eingescannt wird. Beim Ausstellen spielt das aber keine Rolle, da das Rezept auf dem zentralen eRezept-Server der Telematikinfrastruktur gespeichert ist.
Einlösen per elektronischer Gesundheitskarte
Für das Einlösen mit der eGK in der Apotheke benötigen Versicherte keine PIN, also keine persönliche Geheimzahl. Eine gültige eGK alleine reicht aus, um das Medikament zu erhalten.
Mit der eRezept-App der gematik zum Arzneimittel
Nutzen Patienten die eRezept-App der gematik, erhalten diese den Rezeptcode, mit dem die Apotheke auf die Verordnung digital zugreifen kann, direkt auf ihr Smartphone.
Um die App nutzen zu können, benötigen Versicherte neben ihrem Smartphone eine neuere eGK – beides mit einer Kontaktlos-Funktion (NFC=Near Field Communication), die viele vom bargeldlosen Bezahlen bereits kennen.
In der Online-Apotheke bestellen
Versicherte, die ihr eRezept in einer Internet-Apotheke einlösen möchten, finden auf deren Webseite eine Anleitung dazu.
Zuweisungsverbot an die Apotheke gilt weiterhin
Arztpraxen ist es weiterhin verboten, Verordnungen direkt an eine Apotheke zu schicken – auch wenn die oder der Versicherte das wünscht. Nur bei Verordnungen für Zytostatika-Zubereitungen ist eine Direktzuweisung aus der Praxis in die Apotheke erlaubt.
Neu: Patienteninformation zum Einlösen des eRezepts
Kompakt zusammengefasst bietet die Patienteninformation „Der digitale Weg zum Arzneimittel“ Versicherten einen leicht verständlichen Überblick zum eRezept.
Arztpraxen können das Infoblatt ausdrucken und in ihren Räumen auslegen (PDF-Download).
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier auf der Website der KBV
Quelle: KBV-PraxisNachrichten