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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 7. Dezember 2023 mit seiner Zustimmung grünes Licht für die dauerhafte Einführung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gegeben. Die Neuregelung tritt umgehend in Kraft und gilt für alle Krankheitsbilder ohne schwere Symptome. In der Pandemie war die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegsinfekte begrenzt.
Eine Krankschreibung per Telefon ist maximal für 5 Kalendertage möglich, sofern die Patienten in den Arztpraxen bekannt sind. Für Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS, ist es eine Möglichkeit, gerade in Infektionswellen den Andrang auf Arztpraxen zu minimieren, Kontakte mit erkrankten Personen zu reduzieren und Ansteckungsketten zu unterbrechen. Zugleich werden Ärztinnen und Ärzte und die Praxismitarbeiter entlastet.
Die Telefon-AU wird wie üblich digital an die Krankenkasse geschickt. Hier holt sich der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitszeiten auf elektronischem Wege ab. Wichtig ist jedoch wie bisher, dem Arbeitgeber die eigene Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer schnellstmöglich mitzuteilen, und zwar spätestens innerhalb von drei Tagen.
Quelle: PI AOK.de