Ärztinnen und Ärzte können künftig apothekenpflichtige Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Nicotin und Vareniclin im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung verordnen.

Nicotinhaltige Arzneimittel dürfen miteinander kombiniert werden, sofern es sich um die Kombination eines Arzneimittels in der Darreichungsform „Transdermales Pflaster“ mit einer weiteren Darreichungsform handelt. Eine Kombination von nicotinhaltigen mit vareniclinhaltigen Arzneimitteln ist nicht zulässig.

Arzneimittel-Richtlinie

Versicherte mit einer schweren Tabakabhängigkeit, die an einem Entwöhnungsprogramm teilnehmen, haben Anspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung. Welche Arzneimittel bei welchen Programmen verordnungsfähig sind, wurde jetzt in der Arzneimittel-Richtlinie festgelegt. Die Verordnung setzt eine Teilnahme des Patienten an einem evidenzbasierten Programm der Krankenkasse zur Raucherentwöhnung voraus.

DiGA

Der G-BA hat beschlossen, dass dies auch auf die Nutzung einer digitalen Gesundheitsanwendung, kurz DiGA, zutrifft, sofern sie dauerhaft im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen wurde. Bisher trifft dies auf die beiden Apps „Nichtraucherhelden“ und „Smoke Free“ zu.

Regelungen noch nicht in Kraft: Der Beschluss wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Erst nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger tritt er in Kraft.

Zur Arzneimittel-Richtlinie

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 20. Mai 2025Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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