Die Ärzteschaft in Deutschland hat ihre Forderung nach einem umfassenden Suizidpräventionsgesetz erneuert. Mit dem Gesetz sollen bundesweit Beratung, Aufklärung, niedrigschwellige Hilfsangebote sowie der Ausbau und die verlässliche Finanzierung psychosozialer Unterstützungsstrukturen sichergestellt werden, betonte der Deutsche Ärztetag in Leipzig.

Warnung vor Verankerung

Der Deutsche Ärztetag warnte zudem davor, Suizidhilfe als regulären Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung gesetzlich zu verankern. Gleichwohl sei es Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten, Patientinnen und Patienten mit Suizidgedanken oder Todeswünschen mit Empathie und Gesprächsbereitschaft zu begegnen. Das vertrauensvolle Gespräch über Todeswünsche oder Lebensmüdigkeit sei ein zentraler Bestandteil ärztlicher Tätigkeit – nicht nur im Umgang mit schwer kranken oder sterbenden Menschen, sondern auch im ambulanten und psychiatrischen Bereich.

Gesetzesinitiative

Eine solche Gesetzesinitiative sollte zeitlich vor oder zumindest parallel zu einer gesetzlichen Regelung der Suizidhilfe in Kraft treten, die aus Sicht des Ärztetages vor dem Hintergrund eines Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 geboten ist.

Abschließend stellt der Ärztetag klar: Es muss eine freie und individuelle Entscheidung jeder Ärztin und jeden Arztes bleiben, ob im Einzelfall eine Mitwirkung an der Selbsttötung geleistet wird. Zwang, Erwartungshaltungen oder struktureller Druck dürfen in diesem hochsensiblen Bereich keinen Platz haben.

Quelle: ots / PI Bundesärztekammer

Veröffentlicht am: 1. Juni 2025Kategorien: GesundheitspolitikSchlagwörter: ,

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