Die Kodierunterstützung in der Praxisverwaltungssoftware wird zum 1. Januar 2026 um weitere Hinweise ergänzt. Der digitale Helfer steht Praxen seit 2022 zur Verfügung und wird jährlich überprüft. Für 2026 erfolgen mehrere kleinere Anpassungen.

Neues

Neu im Zusammenhang mit Dauerdiagnosen wurden Hinweise für Diagnosen aus dem Bereich Schwangerschaft und Geburt (O60.- bis O62.-, O64.- bis O66.-, O70.-) sowie für Komplikationen nach Infusionen, Transfusionen und Injektionen (T80.-) aufgenommen.

Darüber hinaus unterstützt das System ab dem 1. Januar auch bei der vollständigen Kodierung der Alzheimer-Krankheit im Kreuz-Stern-System (G30.-†/F00.-*).

Die Kodierunterstützung soll Ärzten und Psychotherapeuten helfen, ihre Behandlungsdiagnosen so detailliert und spezifisch wie möglich zu verschlüsseln. Hierfür bietet sie auch einen Kodier-Check an, unter anderem für die häufigen Diagnosenbereiche Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Bluthochdruckfolgen, die eine komplexe Kodierung erfordern. Dabei prüft die Software mithilfe des Kodierregelwerkes, ob der ausgewählte Kode den ICD-10 Regeln entspricht.

Kodierqualität

Eine hohe Kodierqualität ist nicht nur für die Vergütung wichtig. Mit der elektronischen Patientenakte hat sie an Bedeutung gewonnen. Denn die Krankenkassen sind verpflichtet, die bei ihnen vorliegenden Abrechnungsdaten inklusive der ICD-10-GM-Kodes in die ePA ihrer Versicherten einzustellen, sofern diese nicht widersprechen.

Zur Themenseite Kodieren

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 6. Oktober 2025Kategorien: PraxisabrechnungSchlagwörter: ,

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