Seit September 2025 ist das neue Medikament in Deutschland zur Behandlung der frühen Alzheimer-Krankheit verfügbar. Das Medikament soll das Fortschreiten der Erkrankung bremsen und darf nur bei Erwachsenen eingesetzt werden, die

  • leicht kognitiv beeinträchtigt sind oder an einer leichten Demenz leiden,
  • typische Eiweißablagerungen (Amyloid-Beta-Plaques) im Gehirn aufweisen und
  • höchstens eine Kopie der Genvariante ApoE ε4 im Erbgut tragen.

In einer Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) untersucht, ob Lecanemab bei diesen Patientinnen und Patienten Vorteile gegenüber dem bisherigen Therapiestandard bietet.

Für beide Patientenpopulationen kommt das IQWiG zu dem Ergebnis, dass ein Zusatznutzen von Lecanemab gegenüber dem bisherigen Therapiestandard in Deutschland nicht belegt ist.

„Unsere Bewertung stützt sich auf bislang unveröffentlichte Daten, die der Hersteller in seinem Dossier vorlegen musste. Aufgrund der hohen Transparenz im deutschen AMNOG-Verfahren stehen diese nun auch der Öffentlichkeit zur Verfügung“, erläutert Daniela Preukschat, Bereichsleiterin chronische Erkrankungen im IQWiG-Ressort Arzneimittelbewertung. „Die Daten lassen allerdings noch einige Fragen offen, da weitere relevante Informationen im Dossier fehlten.“

Mehr Informationen zur Nutzenbewertung erhalten Sie hier

Quelle: idw-online.de / Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Veröffentlicht am: 5. Dezember 2025Kategorien: ArzneimittelSchlagwörter: ,

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