Angesichts der aktuellen Meningitisfälle in Südengland erinnert die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) an die Bedeutung der Impfung gegen Meningokokken. Diese schützt jeden einzelnen und kann bei einer hohen Impfquote auch dazu führen, den Erreger ganz auszuschalten.

Hochansteckende Infektionskrankheit

In der Tat ist eine Infektion mit Meningokokken eine große Gefahr. Der Erreger ist hochansteckend und führt zur Entzündung der Hirnhäute und wenig später auch des Gehirns, man spricht hier von einer Meningoenzephalitis. Die Erkrankung Meningoenzephalitis verläuft fulminant, wird sie zu spät behandelt, kann es zu schweren Spätfolgen und sogar zum Tode führen. Bei Auftreten ist eine sofortige Therapie notwendig, denn auch bei dieser neurologischen Krankheit gilt „Time is Brain“.

Bei Personen mit vermuteter bakterieller Meningitis und neurologischen Symptomen wird die Antibiotika-Therapie sogar begonnen, bevor überhaupt die bestätigte Diagnose vorliegt. In der Regel schlägt die Therapie gut und schnell an. Bei Kontaktpersonen erfolgt immer zur Sicherheit eine sofortige Postexpositionsprophylaxe mit Antibiotika, bevor sich erste Symptome einstellen.

DGN rät zur Impfung

Grundsätzlich, aber auch angesichts der aktuellen Todesfälle in England, rät die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) zur Impfung gemäß den aktuellen RKI/STIKO-Empfehlungen. „Die Impfung schützt den Geimpften und trägt dazu bei, dass bei das Meningitisrisiko insgesamt deutlich abnimmt. Doch durch die Impfmüdigkeit der Bevölkerung haben Infektionskrankheiten leider wieder Aufwind“, bedauert Prof. Berlit vom DGN.

Quelle: News DGN

Veröffentlicht am: 20. März 2026Kategorien: KrankheitsbilderSchlagwörter: ,

Weitere Artikel

Newsletter

TOP-News

Vivabini Frauenblog – Hilfreiches, Schönes und Außergewöhnliches

Banner Vivabini

Mediadaten MFA-heute.de 2026

Ambulante Psychotherapie

Möglichkeiten der ambulanten Psychotherapie.
Quelle: © KBV, Bild: © KBV/116117.de

Stellenmarkt MFA

Video ärztliche Honorarabrechnung

MFA-youtube-Video_KBV_300

KBV erklärt bildlich ärztliche Honorarberechnung in 300 Sekunden. Quelle: © KBV