Die Qualität der Patientenversorgung in Praxen ist weiterhin hoch. Das geht aus dem jüngsten Qualitätsbericht, den die KBV jetzt veröffentlicht hat, hervor. Danach haben im Berichtsjahr 2024 nahezu alle Praxen die zusätzlichen Qualitätsanforderungen, die an viele Behandlungen und Untersuchungen gestellt werden, erfüllt.

Der Qualitätsbericht fasst auf rund 150 Seiten zusammen, welche Maßnahmen zur Förderung einer hohen Qualität der Patientenversorgung im Berichtsjahr 2024 erfolgt sind. Dabei werden alle Leistungsbereiche wie ambulantes Operieren, Mammographie oder Ultraschalldiagnostik, für die es zusätzliche Qualitätsauflagen gibt, mit ihren Anforderungen und Ergebnissen aufgelistet.

Zum Ende des Berichtsjahres 2024 hielten die mehr als 189.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten insgesamt mehr als 307.000 Genehmigungen zu verschiedenen Leistungsbereichen. Zusätzlich gab es rund 50.000 Genehmigungen.

Zusätzliche Qualitätsanforderungen

In der ambulanten Versorgung von Kassenpatienten gelten für mehr als 50 Leistungsbereiche – von Abklärungskolposkopie, Arthroskopie über Langzeit-EKG-Untersuchungen und Schmerztherapie bis zu zytologischen Untersuchungen – zusätzliche Qualitätsanforderungen.

Erstmals ist die sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) in einem eigenen Kapitel in dem Bericht abgebildet. Damit wird der zunehmenden Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen Rechnung getragen.

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 22. März 2026Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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