Die KBV hat zum Start des Lungenkrebs-Screenings für Menschen mit starkem Zigarettenkonsum ab 1. April nochmals alle wichtigen Punkte zu dem neuen Früherkennungsangebot zusammengefasst.

Informationen gibt es darüber, wer an der Früherkennung auf Lungenkrebs teilnehmen kann, wie das Programm abläuft, welche Qualifikationsvoraussetzungen für teilnehmende Ärztinnen und Ärzte es gibt und wie die neuen Leistungen vergütet werden.

Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie hausärztlich oder fachärztlich tätige Internisten brauchen keine Genehmigung. Sie müssen jedoch gegenüber der zuständigen KV nachweisen, dass sie bei der Weiterbildung zum Facharzt oder durch Fortbildung Wissen im Bereich der Lungenkrebs-Früherkennung erworben haben.

Neue Früherkennungsuntersuchung

Das Lungenkrebs-Screening ist ab April eine neue Früherkennungsuntersuchung der gesetzlichen Krankenkassen. Es richtet sich an aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren, die nach entsprechender Indikationsstellung alle zwölf Monate eine Untersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie erhalten können. Die Details hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Krebsfrüherkennungs-Richtline festgelegt.

Mehr Informationen gibt es auf der Themenseite

Quelle: KBV-PraxisNachrichten

Veröffentlicht am: 30. März 2026Kategorien: PraxiswissenSchlagwörter: ,

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